Die Einzeltherapie ist ein zentraler Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung. Hierbei steht der individuelle Mensch mit seinen spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen im Fokus. In einem vertraulichen Rahmen haben Sie die Möglichkeit, offen über Ihre Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu sprechen.
Unsere verhaltenstherapeutische Einzeltherapie bietet Hilfe bei einer Vielzahl von Störungsbildern, darunter:
Zu Beginn einer Einzeltherapie erfolgen vorerst Sprechstunden und probatorische Sitzungen. In diesen Stunden finden Sie gemeinsam heraus, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und welche Therapieform und welches Therapiesetting im Individualfall zu empfehlen ist. Außerdem werden Fragebögen und Ihre Biographie erhoben, die aktuellen und grundsätzlichen Beschwerden besprochen sowie erste Therapieziele Behandlungsansätze erarbeitet. Wichtig ist, dass zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung herrscht – auch dafür sind diese ersten Stunden sinnvoll, um eine erste wertschätzende und offene Basis für diese Arbeitsbeziehung festzulegen. Diese ersten Stunden sind somit ein wichtiger Schritt, um eine wirksame psychotherapeutische Behandlung zu gewährleisten.
Danach kann dann eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Im einzeltherapeutischen Setting werden Ihre Beschwerden intensiv und mit individuell ausgerichteten Behandlungsmethoden behandelt. Neben der herkömmlichen Kognitiven Verhaltenstherapie setzen wir in unserer Praxis auf dritte Welle Verfahren (bspw. ACT, Schematherapie). Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden, wenn nicht anders vereinbart, meist wöchentlich statt. Durch die begrenzte Kapazität unserer Praxis müssen Sie vor Beginn ihrer Therapie mit einer Wartezeit rechnen. Die Sitzungen können auf Deutsch und Englisch erfolgen.
In unserer Praxis behandeln Psychologische Psychotherapeut:innen gesetzlich versicherte, privat versicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen. Je nach Versicherungsstatus und Indikation übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Psychotherapie – vor allem Privatversicherte sollten sich jedoch frühzeitig mit Ihrer Kasse in Verbindung setzen, um eine Kostenübernahme abzuklären. Alternativ können Sie die Sitzungsgebühr als Selbstzahler:in tragen. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, die eine therapeutische Behandlung erforderlich macht.
Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass aufgrund der hohen Nachfrage nach Therapieplätzen die Wartezeiten bis zu einem Therapiebeginn oft mehrere Monate betragen können. Dies liegt unter anderem daran, dass es in vielen Regionen einen Mangel an approbierten Psychotherapeut:innen gibt und die Kapazitäten begrenzt sind. Es kann daher sinnvoll sein, sich frühzeitig um einen Therapieplatz zu bemühen und gegebenenfalls auch Alternativen in Betracht zu ziehen wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) oder Selbsthilfegruppen. Gerne beraten wir Sie dazu in einer psychotherapeutischen Sprechstunde.
Trotz der Wartezeiten ist es jedoch wichtig, nicht auf eine dringend benötigte Therapie zu verzichten. In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, eine Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um Informationen zur Kostenübernahme und möglichen Alternativen zu erhalten.